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eco DMS GoBD konforme Archivierung und Digitalisierung von Dokumenten !

Die GoBD legen in erster Linie fest, wie die Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung durch Softwaresysteme umgesetzt werden müssen.

Hinter der Abkürzung GoBD verstecken sich die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff". Der lange Name gibt bereits erste Einblicke in die Inhalte dieser Vorschrift.

Mit einem Schreiben vom 14. November 2014 wurden die GoBD vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) herausgegeben. Sie sind seit dem 1. Januar 2015 gültig.

Durch die GoBD wurden die GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen) und die GoBS (Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme) abgelöst. Das Schreiben des BMF zu den GoBD kann online auf den Internetseiten vom Bundesministerium für Finanzen abgerufen werden.

Bitte beachten Sie wir sind keine Steuerberater oder Rechtsanwälte und führen dehalb keinerlei rechtlich
relevanten Beratungen durch !

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